Statuten

Vereinsstatuten stand 5.3.2011

1. Name und Sitz

Unter dem Namen sara-ch (Sachkunde Reptilien – Amphibien Schweiz) besteht ein Verein im Sinne
von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel.

2. Zweck

Der Verein bezweckt im Auftrag der DGHT Landesgruppe Schweiz die Durchführung der Sachkunde
Kurse zur Haltung von bewilligungspflichtigen Amphibien und Reptilien.
(DGHT = Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde, www.dght.ch)

3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Einnahmen der Kurse, die Kurstarife
werden von der Generalversammlung festgelegt. Ein jährlich zu erstellendes Budget regelt die
Finanzen und deren Verwendung.

4. Mitgliedschaft

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche Person werden, die sich aktiv am
Vereinszweck beteiligt. Passivmitgliedschaft ist nicht möglich
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten; über die Aufnahme
entscheidet die Generalversammlung.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist per Ende Kalenderjahr möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben
mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet
werden.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand
fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die
Generalversammlung weiterziehen.

7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • Die Generalversammlung (GV)
  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand
  • Die Rechnungsrevisoren

8. Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung
findet 1 x jährlich im November statt.

Eine Ausserordentliche GV kann vom Vorstand oder von mindestens 3 Mitgliedern einberufen werden.
Zur GV oder ausserordentlichen GV werden die Mitglieder 5 Wochen zum voraus schriftlich
eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

  • Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
  • Festsetzung und Änderung der Statuten
  • Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
  • Beschluss über das Jahresbudget
  • Festsetzung der Kurstarife
  • Behandlung der Ausschlussrekurse

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit
einfachem Mehr.

9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, nämlich dem Präsident, Vice-Präsident und
Beisitzer.

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er organisiert sich
selbst.

10. Die Revisoren

Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung
kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

11. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem
weiteren Mitglied des Vorstandes.

12. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der
Mitglieder ist ausgeschlossen.

13. Kursmaterialien

Das Recht an den von den Mitgliedern erarbeiteten Kursmaterialien geht auf sara-ch über. Das
Mitglied behält ebenso seine Rechte an den von ihnen erarbeiteten Kursteilen auf dem Stand wie bei
Austritt aus dem Verein.

14. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder
einer GV dem Änderungsvorschlag zustimmen.

15. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller
Mitglieder an der GV teilnehmen.

Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der GV teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite
GV abzuhalten. An dieser 2.GV kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden,
wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen
oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

16. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 27. November 2010 und der ersten
ordentlichen Versammlung vom 5.3.2011 in Egerkingen provisorisch angenommen worden und sind
mit letztem Datum in Kraft getreten.